bundesfreiwilligendienst-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr

Deine Entscheidung - Dein Weg - Deine Erfahrung

Christine Gruber

Tel. (08221) 3604-43

Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Angebot für junge Menschen bis 27 Jahre zu freiwilligem sozialem Engagement, zur Persönlichkeitsentwicklung, zur beruflichen Orientierung und sozialen Bildung.

Im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst erhälst Du wertvolle Informationen und Erkenntnisse über verschiedene Berufsbilder und erleichtert Dir so den beruflichen Einstieg nach dem FSJ. 

Bei uns trainiert und erweitert man die Kommunikation und Konfliktfähigkeit. Durch die im Team unterstützte Arbeit in den Einsatzstellen arbeitest Du verantwortungsvoll und eigenverantwortlich. Das FSJ kann in vielen sozialen Studiengängen und Ausbildungen als Praktikum oder Wartezeit anerkannt werden.

Komm zu uns im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr.
"Wir haben die passende Jacke für Dich"
  • In unseren Freiwilligendiensten...
    • übernimmst Du konkrete gesellschaftliche Verantwortung
    • durch den täglichen direkten Kontakt mit Menschen ist kein Tag wie der andere Deine Arbeit bleibt bis zum Schluss spannend und herausfordernd
    • Du kannst Dich ohne Leistungszwang mit anderen zusammen weiterbilden
    • Du kannst nach der Schule etwas Praktisches tun und Wartezeiten sinnvoll überbrücken
    • bei uns kannst Du Dir unter den vielfältigen Angeboten aussuchen, was Dich am meisten interessiert
  • Du findest Platz in den Einsatzbereichen...
    • Fahrdienste
    • Kindertageseinrichtungen
    • Rettungsdienst
    • Seniorenpflege und -betreuung
  • Und bekommst dafür...
    • ein monatliches Taschengeld
    • ein monatliches Verpflegungsgeld
    • Wohnkostenzuschuss
    • Bekleidung durch den Träger und die Einsatzstelle
    • 26 Tage Urlaub (Minderjährige erhalten Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz)
    • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
    • begleitende Seminare
    • am Schluss ein Zeugnis
    • und der Anspruch auf Kindergeld besteht weiter