rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Rettungsdienst

Die Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:

  • den Rettungsdienst,
  • die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser
  • und den ärztlichen Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Vertragsärzte

Der Rettungsdienst: 112

Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK. Foto: D. Möller / DRK e.V.
Der Rettungsdienst des DRK.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Bayerische Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit und stellt die rettungsdienstliche Versorgung mit seinen Rettungswachen in Günzburg, Krumbach und Jettingen sicher. An unseren Rettungswachen sind die Mitarbeiter hauptamtlich und ehrenamtlich beschäftigt.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Wasserrettung).

Unter Notfallrettung versteht man die schnellstmögliche und qualifizierte Hilfe für akut verletzte oder erkrankte Personen. In der Notfallrettung bemühen sich Notärzte und Rettungsassistenten um die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen, stellen die Transportfähigkeit her und begleiten den Patienten in die nächste geeignete und aufnahmebereite Versorgungseinrichtung. Dies wird in den meisten Fällen ein Krankenhaus sein, aber auch der Transport in eine geeignete Arztpraxis ist denkbar z.B. bei kleineren Verletzungen.

Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser

Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117

Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Berufsausbildung Notfallsanitäter

Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.

Krankentransportwagen - KTW

Die Aufgabe des qualifizierten Krankentransports ist es, kranke und hilfsbedürftige Personen zu befördern, die keine sofortige Notfallversorgung benötigen und deren Transport planbar ist. Beim qualifizierten Krankentransport wird der Patient von einem Rettungsassistent oder Rettungssanitäter betreut, der den Gesundheitszustand des Patienten überwacht und bei einer Verschlechterung die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann. Zu den Aufgaben des Krankentransportes gehören Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus, Verlegungsfahrten von Klinik zu Klinik oder zur ambulanten Untersuchung. Die angenehmste Fahrt, die man in einem Krankenwagen wohl machen kann, ist sicher die, zurück in die eigenen vier Wände!